Sommerreifen Winterreifen
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Sommerreifen Winterreifen

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Sommerreifen WinterreifenEine Unterscheidung der Reifen ist auch jedem Laien bekannt, und zwar die in Sommerreifen und Winterreifen.

Sommerreifen sind besonders gut für Hitze und hohe Geschwindigkeiten ausgelegt. Sie sind abriebfester und werden nicht so schnell heiß bzw. weich.

Winterreifen hingegen, sind extra für den Einsatz in Schnee und Eis konzipiert. Darum tragen sie auch die spezielle Reifenbezeichnung M&S. Aus dem Englischen heißt es "mud and snow", aber auch die deutsche Übersetzung mit "Matsch und Schnee" passt gut. Oft ist zusätzlich noch eine Schneeflocke angefügt.

Sommerreifen Winterreifen

Die Gummimischung der Winterreifen ist besonders widerstandfähig gegen Kälte und wird nicht so hart. Damit die Reifen auch auf Schnee greifen können, wird das Profil durch Lamellen ergänzt. Das sind kleine Rillen, die sich beim Abrollen öffnen und somit mehr Bodenkontakt aufbauen. Das Profil an sich ist wesentlich tiefer als bei Sommerreifen und mit mehr Kanten und Rillen versehen. Der Gummi ist weicher, damit der besser auf der Straße und möglichen Unebenheiten zum Beispiel durch Schnee oder Vereisung aufliegen kann. Darum sollte der Reifendruck bei Winterreifen auch etwa 0,3 bar höher sein.
Winterreifen sind in der Regel nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit zugelassen. Die Höchstgeschwindigkeit sollte auch unbedingt eingehalten werden, da sonst die eigene Sicherheit und die der Verkehrsteilnehmer auf den sowieso schon schwierigen winterlichen Straßen nicht mehr gewährleistet werden kann.

In Österreich und in der Schweiz können in speziell dafür ausgelegten Reifen Metallnägel angebracht werden, so genannte Spikes. Zwar ist dann die zugelassene Geschwindigkeit noch geringer, aber das Fahren ist dann auch auf völlig vereisten Bergstraßen möglich. Da die Spikes jedoch die Fahrbahn stark beanspruchen, sind sie in Deutschland größtenteils untersagt.

Sommerreifen im Winter

Sommerreifen WinterreifenFährt man in Deutschland auch im Winter noch mit Sommerreifen, wird ein Bußgeld fällig. Seit 1. Mai 2006 ist das in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich festgeschrieben. Das gilt besonders dann, wenn die Witterungsbedingungen Winterreifen schon dringend erforderlich machen. Verschärft wird das Ganze, wenn der Autofahrer durch die falsche Bereifung bereits den Verkehr behindert, zum Beispiel einen Stau verursacht, oder in einen Unfall verwickelt ist. In letztem Fall gilt das gleiche wie bei geringer Profiltiefe, die Versicherungen können den Schadenersatz verweigern.

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