Profil des Reifens
Das Reifenprofil hingegen ist, wie der Druck, vorgeschrieben und lässt keine Spielräume offen. Die Profiltiefe ist vorgeschrieben und sollte regelmäßig kontrolliert werden.
Der Sinn eines Reifenprofils besteht darin, bei regennasser Fahrbahn das Wasser zwischen Reifen und Fahrbahn abzuleiten. So kann der Kontakt zwischen dem Reifen und dem jeweiligen Straßenbelag bestehen bleiben, und Aquaplaning zumindest teilweise vermieden werden. Ist zu viel Wasser auf der Straße vorhanden, sodass die Profilrillen die Flüssigkeit nicht mehr ableiten können, oder sind die Profilrillen nicht mehr tief genug, kann es bekannterweise trotzdem zu dem gefährlichen Aquaplaning-Effekt kommen.
Die Reifenhersteller versuchen auch durch die Gestaltung des Profils die Wasserleitung zu verbessern. So finden sich meist in der Mitte des Reifens Längsrillen, um das Wasser nach hinten, an den Seiten Querrillen um das Wasser nach außen zu leiten.

Gestzliche mindest Profiltiefe
Gesetzlich vorgeschrieben in § 36 Absatz 2 Satz 4 StVZO sind 1,6 Millimeter Profiltiefe. In den Profilrillen gibt es kleine Höcker von genau 1,6 Millimetern. So kann man leicht nachschauen, ob man darüber, oder darunter liegt. Ansonsten gibt es an vielen Tankstellen kostenlose Messschieber, die angehalten werden können. Die Polizei empfiehlt jedoch 4 Millimeter, da ab weniger als 3 Millimeter die Haftung auf nasser Fahrbahn deutlich abnimmt.
Längst ist das Unterschreiten der vorgeschriebenen Profiltiefe kein Kavaliersdelikt mehr. In Polizeikontrollen wird sofort ein Bußgeld verhängt. Ist es ganz schlimm, wird das Kennzeichen abgenommen und das Auto muss bis zum Reifenwechsel stehen gelassen werden.
Im Zweifelsfall, zum Beispiel bei einem Unfall mit unklarem Hergang oder offenen Schuldverhältnissen, können zu stark abgeriebene Reifen entscheidend sein und das Verfahren negativ beeinflussen.
Die eigene Versicherung, auch Vollkaskoversicherungen, können die Leistungen ablehnen, wenn die Profiltiefe nicht ausreichend war.
Die regelmäßige Kontrolle und das rechtzeitige Austauschen der Reifen ist eine Grundverantwortung eines Fahrzeughalters. Wird dieser nicht nachgekommen, entfällt der Schutz durch die Versicherung.